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Planung und Genehmigung
Bebauungsplan
Die verbindliche Planung der Gemeinde, was auf einem Grundstück gebaut und genutzt werden darf.
Der Bebauungsplan legt Art und Maß der Nutzung fest, etwa Gebietsart, Grundflächenzahl, Höhen und Baugrenzen. Er entscheidet, ob eine Logistik- oder Produktionsnutzung zulässig ist und wie groß gebaut werden darf.
Inhalt und Wirkung
Der Bebauungsplan ist eine Satzung der Gemeinde. Er setzt die Art der baulichen Nutzung, das Maß der Nutzung, die Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie Verkehrs- und Grünflächen fest. Vorhaben im Geltungsbereich sind nach § 30 BauGB zulässig, wenn sie den Festsetzungen entsprechen und die Erschließung gesichert ist. Textliche Festsetzungen enthalten oft entscheidende Einschränkungen, etwa zu Logistik, Einzelhandel oder Emissionskontingenten.
Aufstellung und Änderung
Neue Pläne oder Änderungen durchlaufen ein Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Umweltprüfung und Abwägung im Gemeinderat. Das dauert in der Regel ein bis mehrere Jahre. Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB plant ein Investor ein konkretes Projekt gemeinsam mit der Gemeinde und verpflichtet sich in einem Durchführungsvertrag zur Umsetzung.
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