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Planung und Genehmigung

24/7-Betrieb

Die Genehmigung, rund um die Uhr und an allen Tagen zu arbeiten.

Viele Logistikmodelle sind auf Nachtbetrieb angewiesen. Ob er zulässig ist, hängt von Gebietsart, Abstand zu Wohnbebauung und Lärmgutachten nach TA Lärm ab. Auflagen können Toranordnung, Hofnutzung oder Fahrzeugzahl begrenzen.

Immissionsrichtwerte

Die TA Lärm legt Richtwerte am maßgeblichen Immissionsort fest, getrennt nach Tag und Nacht. Nachts gilt die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr, was für Logistik mit LKW-Verkehr, Rangieren und Kühlaggregaten oft die kritische Größe ist. Je näher Wohnbebauung liegt, desto enger wird der Spielraum.

Maßnahmen

Lärmschutzwände, eingehauste Andockzonen, die Lage der Tore auf der wohnabgewandten Seite, Fahrverbote für bestimmte Hofbereiche und leise Kühltechnik können Nachtbetrieb ermöglichen. Grundlage ist ein schalltechnisches Gutachten, das im Genehmigungsverfahren vorgelegt wird.

Richtwerte

Gewerbegebiet
tags 65, nachts 50 dB(A)
Mischgebiet
tags 60, nachts 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet
tags 55, nachts 40 dB(A)

Übliche Spezifikationen zur Orientierung. Im Einzelfall entscheiden Nutzung, Genehmigung und Gutachten.

Die passende Fläche finden.

Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.

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