Planung und Genehmigung
GRZ und BMZ
Kennzahlen, wie viel eines Grundstücks überbaut und wie viel Volumen errichtet werden darf.
Die Grundflächenzahl gibt den Anteil der überbaubaren Fläche an, die Baumassenzahl das zulässige Bauvolumen je Quadratmeter Grundstück. Gemeinsam mit Hof- und Stellflächen bestimmen sie, wie viel Halle auf ein Grundstück passt.
Berechnung
Die GRZ gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Bei einer GRZ von 0,8 dürfen also 80 % des Grundstücks überbaut werden. Nach § 19 Abs. 4 BauNVO zählen Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen mit, dürfen die festgesetzte GRZ aber begrenzt überschreiten. Die BMZ gibt das zulässige Bauvolumen in Kubikmetern je Quadratmeter Grundstück an und ist bei hohen Hallen oft die engere Grenze.
Orientierungswerte
Die Baunutzungsverordnung nennt für Gewerbe- und Industriegebiete eine GRZ von 0,8 und eine BMZ von 10,0 als Orientierungswerte. Der konkrete Bebauungsplan kann niedrigere Werte festsetzen. Für Logistik mit großen Hofflächen ergibt sich aus Halle und Hof oft eine faktische Ausnutzung, die eng an der Obergrenze liegt.
- GRZ Orientierungswert GE/GI
- 0,8
- BMZ Orientierungswert GE/GI
- 10,0
Richtwerte
Übliche Spezifikationen zur Orientierung. Im Einzelfall entscheiden Nutzung, Genehmigung und Gutachten.
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