Warum wir prüfen
Immobilienmakler gehören nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu den Verpflichteten. Das gilt für die Vermittlung von Kaufverträgen und von Miet- oder Pachtverträgen ab einer monatlichen Miete oder Pacht von 10.000 Euro. Wir müssen die Identität der Vertragsparteien feststellen, wirtschaftlich Berechtigte ermitteln und Risiken angemessen bewerten.
Wann wir prüfen
Die Identifizierung erfolgt, sobald ein ernsthaftes Interesse an einem Vertragsschluss besteht und die Vertragsparteien feststehen, spätestens vor Abschluss. Wir sprechen das frühzeitig an, damit es den Zeitplan nicht verzögert.
Wen wir prüfen
Natürliche Personen, Unternehmen und deren wirtschaftlich Berechtigte, also die Personen, die letztlich Eigentum oder Kontrolle ausüben. Bei Unternehmen gleichen wir die Angaben mit dem Transparenzregister ab. Außerdem prüfen wir, ob politisch exponierte Personen beteiligt sind.
Was mit den Daten geschieht
Wir verarbeiten die Angaben ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten und bewahren sie für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von fünf Jahren auf. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit dem GwG.
Welche Unterlagen wir benötigen
Natürliche Personen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis des Vertreters
Unternehmen
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Gesellschafterliste oder vergleichbarer Nachweis
- Auszug aus dem Transparenzregister
- Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten
- Ausweis der handelnden Person und Vertretungsnachweis
Ausländische Gesellschaften
- Registerauszug des Sitzstaates, gegebenenfalls mit Übersetzung
- Nachweis der Eigentums- und Kontrollstruktur
- Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten
In bestimmten Fällen, etwa bei erhöhtem Risiko, können zusätzliche Angaben erforderlich sein, zum Beispiel zur Herkunft der eingesetzten Mittel.
