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Geldwäschegesetz.

Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, unsere Vertragspartner zu kennen. Was wir prüfen, welche Unterlagen wir brauchen und warum das jede Transaktion sicherer macht.

Warum wir prüfen

Immobilienmakler gehören nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu den Verpflichteten. Das gilt für die Vermittlung von Kaufverträgen und von Miet- oder Pachtverträgen ab einer monatlichen Miete oder Pacht von 10.000 Euro. Wir müssen die Identität der Vertragsparteien feststellen, wirtschaftlich Berechtigte ermitteln und Risiken angemessen bewerten.

Wann wir prüfen

Die Identifizierung erfolgt, sobald ein ernsthaftes Interesse an einem Vertragsschluss besteht und die Vertragsparteien feststehen, spätestens vor Abschluss. Wir sprechen das frühzeitig an, damit es den Zeitplan nicht verzögert.

Wen wir prüfen

Natürliche Personen, Unternehmen und deren wirtschaftlich Berechtigte, also die Personen, die letztlich Eigentum oder Kontrolle ausüben. Bei Unternehmen gleichen wir die Angaben mit dem Transparenzregister ab. Außerdem prüfen wir, ob politisch exponierte Personen beteiligt sind.

Was mit den Daten geschieht

Wir verarbeiten die Angaben ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten und bewahren sie für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von fünf Jahren auf. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit dem GwG.

Welche Unterlagen wir benötigen

Natürliche Personen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis des Vertreters

Unternehmen

  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Gesellschafterliste oder vergleichbarer Nachweis
  • Auszug aus dem Transparenzregister
  • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten
  • Ausweis der handelnden Person und Vertretungsnachweis

Ausländische Gesellschaften

  • Registerauszug des Sitzstaates, gegebenenfalls mit Übersetzung
  • Nachweis der Eigentums- und Kontrollstruktur
  • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten

In bestimmten Fällen, etwa bei erhöhtem Risiko, können zusätzliche Angaben erforderlich sein, zum Beispiel zur Herkunft der eingesetzten Mittel.

Häufige Fragen

Muss ich mich auch als Mieter identifizieren?
Bei Mietverträgen gilt die Pflicht ab einer monatlichen Miete von 10.000 Euro. Bei größeren Logistik- und Industrieflächen ist das häufig der Fall.
Warum reicht der Handelsregisterauszug nicht?
Das Gesetz verlangt, die wirtschaftlich Berechtigten zu kennen, also die natürlichen Personen hinter einer Gesellschaft. Dafür sind Gesellschafterstruktur und Transparenzregister nötig.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Ohne vollständige Identifizierung dürfen wir die Geschäftsbeziehung nicht fortsetzen. Wir unterstützen Sie dabei, die Unterlagen zügig zusammenzustellen.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Fünf Jahre, wie es das Geldwäschegesetz vorschreibt. Danach werden sie gelöscht, sofern keine anderen gesetzlichen Pflichten bestehen.

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