- Home
- Logistikimmobilie: worauf es ankommt
- Glossar
- Städtebaulicher Vertrag
Planung und Genehmigung
Städtebaulicher Vertrag
Vertrag zwischen Gemeinde und Investor über Planung, Erschließung und Folgekosten eines Vorhabens.
Nach § 11 BauGB können Gemeinden mit Investoren vereinbaren, wer Planungskosten, Gutachten, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen oder soziale Infrastruktur trägt. Häufig werden auch Gestaltung, Energie, Arbeitsplätze oder Verkehrsmaßnahmen festgelegt. Die Leistungen müssen angemessen sein und in sachlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen.
Die passende Fläche finden.
Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.