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Vertrag und Transaktion
Maklerprovision
Vergütung des Maklers für den Nachweis oder die Vermittlung eines Vertrags.
Bei Gewerbeimmobilien ist die Provision frei verhandelbar. Sie entsteht nach § 652 BGB erst, wenn ein Vertrag durch die Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Bei Vermietungen wird sie häufig in Monatsmieten bemessen, bei Verkäufen in Prozent des Kaufpreises. In der Logistikvermietung trägt meist der Eigentümer die Provision.
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Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.