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Vertrag und Transaktion
Geldwäschegesetz (GwG)
Gesetz, das Immobilienmakler verpflichtet, Vertragspartner zu identifizieren und Risiken zu prüfen.
Makler sind nach dem GwG Verpflichtete. Vor einem Abschluss müssen sie die Identität der Parteien, wirtschaftlich Berechtigte und die Herkunft von Mitteln in angemessenem Umfang prüfen und dokumentieren.
Pflichten im Einzelnen
Immobilienmakler sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG Verpflichtete. Sie müssen ein Risikomanagement unterhalten, Vertragspartner identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte ermitteln und den Abgleich mit dem Transparenzregister vornehmen. Bei Vermittlung von Mietverträgen gelten die Pflichten ab einer Monatsmiete von 10.000 Euro. Verdachtsfälle sind der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden.
Praxis
Für Unternehmen bedeutet das: Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Transparenzregisterauszug und Ausweisdokumente der handelnden Personen werden angefragt. Bei komplexen Strukturen mit Fonds oder ausländischen Gesellschaften ist die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten aufwendiger. Eine frühe Vorbereitung vermeidet Verzögerungen kurz vor dem Abschluss.
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