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Planung und Genehmigung
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Bebaute Ortsteile ohne Bebauungsplan, in denen sich ein Vorhaben in die Umgebung einfügen muss.
Fehlt ein Bebauungsplan, ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Entspricht die Umgebung einem Gewerbe- oder Industriegebiet, wird sie wie ein solches beurteilt.
Die passende Fläche finden.
Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.