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Planung und Genehmigung
Baugenehmigung
Behördliche Erlaubnis, ein Gebäude zu errichten, zu ändern oder anders zu nutzen.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob ein Vorhaben dem Planungsrecht und dem Bauordnungsrecht entspricht, insbesondere Brandschutz, Abstandsflächen und Stellplätze. Auch eine Nutzungsänderung, etwa vom Lager zur Produktion, kann genehmigungspflichtig sein. Die Genehmigung beschreibt die zulässige Nutzung, die für Käufer und Mieter maßgeblich ist.
Die passende Fläche finden.
Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.