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Planung und Genehmigung
BImSchG-Genehmigung
Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Anlagen mit erheblichen Umweltauswirkungen.
Lager mit großen Mengen bestimmter Gefahrstoffe, manche Produktionen und größere Kälteanlagen brauchen statt oder neben der Baugenehmigung eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Das Verfahren ist umfangreicher und dauert länger.
Wann sie nötig ist
Welche Anlagen genehmigungsbedürftig sind, regelt der Anhang 1 der 4. BImSchV. Für Logistik relevant sind vor allem Lager für bestimmte Gefahrstoffe ab Mengenschwellen, Kälteanlagen mit größeren Ammoniakfüllmengen sowie Produktionsanlagen etwa der Metall-, Chemie- oder Lebensmittelindustrie. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt die Baugenehmigung ein.
Verfahren
Unterschieden wird das vereinfachte Verfahren ohne und das förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Gutachten zu Lärm, Luft, Störfallvorsorge und gegebenenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlängern die Dauer. Für Käufer und Mieter ist wichtig, ob eine bestehende Genehmigung übertragbar ist und welche Auflagen gelten.
Die passende Fläche finden.
Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.