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Brandschutz und Sicherheit
Gefahrstofflager
Lager für Stoffe mit besonderen Gefahren für Mensch, Umwelt oder Brandschutz.
Gefahrstofflager unterliegen unter anderem der TRGS 510 und, je nach Menge, dem Immissionsschutzrecht. Gefordert sind getrennte Abschnitte, geeignete Böden, Auffangvolumen, Lüftung und Brandschutz. Die Anforderungen hängen stark von Stoffklasse und Menge ab.
Rechtsrahmen
Die TRGS 510 regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, einschließlich Zusammenlagerungsverboten, Mengenschwellen und baulicher Anforderungen. Hinzu kommen das Wasserrecht mit der AwSV, die Industriebaurichtlinie und gegebenenfalls das Immissionsschutzrecht. Ab bestimmten Mengen fällt ein Standort unter die Störfall-Verordnung mit zusätzlichen Pflichten.
Bedeutung für die Immobilie
Gefahrstoffzulassungen sind ein Wertfaktor, weil sie selten sind und lange Genehmigungswege ersparen. Gleichzeitig verlangen sie dauerhaft Wartung, Prüfung und Dokumentation. Für Eigentümer ist entscheidend, ob die Genehmigung an den Standort gebunden ist oder an den bisherigen Betreiber.
Die passende Fläche finden.
Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.