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Brandschutz und Sicherheit
Industriebaurichtlinie (MIndBauRL)
Bauaufsichtliche Richtlinie für den Brandschutz in Industriebauten.
Die Muster-Industriebaurichtlinie regelt Mindestanforderungen an den Brandschutz von Gebäuden für Produktion und Lagerung, etwa Größe von Brandabschnitten, Feuerwiderstand der Bauteile, Rettungswege, Rauchableitung und Flächen für die Feuerwehr. Die Länder führen sie als Technische Baubestimmung ein, teils mit Abweichungen.
Sicherheitskategorien
Die Richtlinie unterscheidet Sicherheitskategorien K1 bis K4 nach brandschutztechnischer Infrastruktur: ohne besondere Maßnahmen, mit Brandmeldeanlage, mit Werkfeuerwehr oder mit flächendeckender automatischer Löschanlage. Je höher die Kategorie, desto größer dürfen Brandabschnitte bei gleichem Feuerwiderstand sein.
Nachweisverfahren
Neben dem vereinfachten Verfahren mit Tabellenwerten lässt die Richtlinie ein Rechenverfahren nach DIN 18230-1 zu, das Brandlast und Wärmeabzug berücksichtigt. Für besondere Fälle werden Methoden des Brandschutzingenieurwesens eingesetzt. Das gewählte Verfahren bestimmt den Spielraum für spätere Änderungen.
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