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Brandschutz und Sicherheit
Brandabschnitt
Ein durch Brandwände abgetrennter Gebäudeteil, der einen Brand begrenzt.
Große Hallen werden in Brandabschnitte geteilt, deren zulässige Größe sich nach der Industriebaurichtlinie, der Sicherheitskategorie und der Brandschutztechnik richtet. Die Abschnitte bestimmen, welche Flächen sich unabhängig vermieten lassen und wo Tore in Brandwänden liegen.
Größen nach Industriebaurichtlinie
Die zulässige Größe eines Brandabschnitts hängt nach der Muster-Industriebaurichtlinie von der Sicherheitskategorie und dem Feuerwiderstand der Bauteile ab. Mit einer flächendeckenden automatischen Löschanlage (Sicherheitskategorie K4) sind deutlich größere Abschnitte zulässig als ohne. Noch größere Flächen lassen sich über das Rechenverfahren nach DIN 18230-1 oder ein Brandschutzkonzept mit Ingenieurmethoden nachweisen.
Brandwände und Öffnungen
Brandabschnitte werden durch Brandwände getrennt, die über Dach geführt oder durch Dachausbildungen gesichert werden. Öffnungen wie Tore und Fördertechnikdurchbrüche benötigen zugelassene Feuerschutzabschlüsse, die im Brandfall selbsttätig schließen. Diese Abschlüsse sind wartungsintensiv und werden in der Praxis häufig durch Ware blockiert.
- Mit Sprinklerung (K4)
- bis rund 10.000 m² ohne Rechenverfahren
- Größere Abschnitte
- über DIN 18230-1 nachweisbar
Richtwerte
Übliche Spezifikationen zur Orientierung. Im Einzelfall entscheiden Nutzung, Genehmigung und Gutachten.
Die passende Fläche finden.
Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.