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Andienung und Außenflächen
Feuerwehrumfahrt
Die befahrbare Fläche rund um das Gebäude für Einsatzfahrzeuge.
Großflächige Hallen müssen für die Feuerwehr erreichbar sein, häufig über eine Umfahrt mit ausreichender Breite und Tragfähigkeit. Diese Flächen dürfen nicht dauerhaft zugestellt werden.
Vorgaben
Nach der Industriebaurichtlinie müssen Industriebauten mit einer Grundfläche von mehr als 5.000 m² eine für Feuerwehrfahrzeuge befahrbare Umfahrt haben. Breite, Kurvenradien und Tragfähigkeit richten sich nach der Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr und den Vorgaben des Landes. Aufstell- und Bewegungsflächen sind dauerhaft freizuhalten.
Praxis
In der Nutzung wird die Umfahrt häufig durch abgestellte Auflieger, Container oder Paletten blockiert. Das ist ein typischer Mangel bei Brandschauen. Bei Erweiterungen oder Anbauten muss die Umfahrt erhalten bleiben, was die bebaubare Fläche begrenzt.
Die passende Fläche finden.
Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.