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Brandschutz und Sicherheit

Löschwasserrückhaltung

Bauliche Vorkehrung, die verunreinigtes Löschwasser im Brandfall zurückhält.

Bei Lagerung wassergefährdender Stoffe darf Löschwasser nicht ungehindert in Boden oder Kanal gelangen. Rückhaltung erfolgt über Aufkantungen, abgesenkte Flächen, Becken oder Absperrschieber. Fehlende Rückhaltung kann die Nutzung oder den Versicherungsschutz kosten.

Grundlage

Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie der Länder verlangt Rückhaltung, sobald wassergefährdende Stoffe oberhalb bestimmter Mengen gelagert werden, gestaffelt nach Wassergefährdungsklasse. Das erforderliche Volumen wird aus Lagermenge, Brandabschnittsgröße und Löschkonzept berechnet.

Bauliche Lösungen

Üblich sind abgesenkte Hallenböden mit Aufkantungen an Toren, automatische Barrieren, Schieber in der Entwässerung und Rückhaltebecken auf dem Hof. Bei Bestandshallen ist eine Nachrüstung oft aufwendig, weil Gefälle und Kanalnetz verändert werden müssen.

Richtwerte

Schwellen LöRüRL
WGK 1 ab 100 t, WGK 2 ab 10 t, WGK 3 ab 1 t

Übliche Spezifikationen zur Orientierung. Im Einzelfall entscheiden Nutzung, Genehmigung und Gutachten.

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