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Energie und ESG

EU-Taxonomie

EU-Klassifikation, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten.

Für Immobilien legt die Taxonomie technische Kriterien für Neubau, Renovierung sowie Erwerb und Eigentum fest. Maßgeblich sind unter anderem der Primärenergiebedarf, die Energieeffizienzklasse und eine Klimarisikoanalyse. Fonds und Banken berichten den Anteil taxonomiekonformer Investitionen.

Kriterien für Bestandsgebäude

Für Gebäude, die vor 2021 errichtet wurden, gilt der Erwerb in der Regel als taxonomiekonform, wenn das Gebäude mindestens die Energieeffizienzklasse A hat oder zu den besten 15 % des nationalen Bestands gehört. Für Neubauten ist ein Primärenergiebedarf erforderlich, der unter dem Niedrigstenergiestandard liegt. Hinzu kommen die Prüfung physischer Klimarisiken und die Einhaltung von Mindestschutzstandards.

Bedeutung am Markt

Taxonomie-Konformität beeinflusst Fondsklassifizierungen nach SFDR, Finanzierungskonditionen und die Käuferbasis. Für Logistikimmobilien mit großen unbeheizten Flächen ist die Datengrundlage oft schwierig, weil Energieausweise wenig aussagekräftig sind.

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