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Energie und ESG
Energieausweis
Nachweis der energetischen Qualität eines Gebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Bei Verkauf und Vermietung ist ein Energieausweis vorzulegen. Für Hallen mit beheizten Bereichen gibt er Hinweise auf Dämmung und Anlagentechnik. Für die ESG-Bewertung reicht er allein meist nicht.
Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Gebäudehülle und Anlagentechnik, der Verbrauchsausweis stützt sich auf gemessene Verbräuche der letzten Jahre. Für Nichtwohngebäude sind beide Varianten möglich, bei Neubau ist der Bedarfsausweis vorgegeben. Bei Hallen mit nur frostfrei gehaltenen Bereichen ist die Aussagekraft begrenzt.
Pflichten
Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ist der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Abschluss zu übergeben. In Immobilienanzeigen sind Kennwerte anzugeben. Fehlende Ausweise können Bußgelder auslösen und verzögern Transaktionen.
Die passende Fläche finden.
Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.