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Vertrag und Transaktion
Betriebskosten
Laufende Kosten des Gebäudes, die neben der Nettomiete auf den Mieter umgelegt werden.
Umlegbar sind bei Gewerbe die im Vertrag vereinbarten Positionen, häufig in Anlehnung an die Betriebskostenverordnung: Grundsteuer, Versicherungen, Wasser, Entwässerung, Winterdienst, Wartung von Sprinkler, BMA und Toren, Bewachung und gegebenenfalls Verwaltung. Abgerechnet wird jährlich nach Vorauszahlungen.
Typische Positionen in Logistikhallen
Ins Gewicht fallen Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Wartung und Prüfung der Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage, Tore, Überladebrücken und RWA, Winterdienst auf großen Hofflächen, Bewachung und Außenanlagenpflege. Strom und Wärme schließen Mieter oft direkt ab.
Verwaltung und Instandhaltung
Verwaltungskosten und Instandhaltung sind nur umlegbar, wenn das ausdrücklich und transparent vereinbart ist. Formularklauseln mit unbegrenzter Umlage von Instandhaltung können unwirksam sein. Ein Kostendeckel oder ein fester Prozentsatz schafft Planbarkeit für beide Seiten.
Die passende Fläche finden.
Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.