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Vertrag und Transaktion

Rückbauverpflichtung

Pflicht des Mieters, Einbauten bei Vertragsende zu entfernen und den Ursprungszustand herzustellen.

Mieter bauen in Logistikhallen häufig Regale, Mezzanine, Fördertechnik, Büros oder Kühlzellen ein. Ohne abweichende Regelung sind diese bei Auszug zurückzubauen. Bei hochwertigen Einbauten kann es für beide Seiten sinnvoll sein, eine Übernahme oder Ablöse zu vereinbaren.

Die passende Fläche finden.

Wir prüfen jede Option gegen Ihr Anforderungsprofil, auch Objekte, die nie öffentlich angeboten werden.

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