Die stille Gefahr im After-Sales-Prozess
Das erste Quartal des Jahres markiert in der Logistikbranche traditionell den Höhepunkt der Reverse Logistics. Nach dem umsatzstarken Weihnachtsgeschäft fließen enorme Warenmengen in die Lagerhäuser zurück. In diesem Jahr verschärft sich die Situation jedoch durch einen signifikanten Anstieg im Segment der batteriebetriebenen Consumer Electronics und Light Electric Vehicles (LEVs) wie E-Scooter und E-Bikes. Was logistisch „nur“ eine Retoure ist, stellt brandschutztechnisch und versicherungsrechtlich ein explosives Szenario dar. Denn anders als bei der Neuwarenlogistik ist der Zustand des Energiespeichers bei einer Retoure per Definition unbekannt. Eine beschädigte Zelle, ein Sturzschaden beim Endkunden oder eine unsachgemäße Verpackung verwandeln das Paket von einem handelsüblichen Wirtschaftsgut in Gefahrgut. Für Asset Manager und Betreiber von Logistikimmobilien ergibt sich daraus eine zwingende Notwendigkeit, die bauliche Substanz ihrer Objekte auf die Eignung für dieses spezifische Risikoprofil zu prüfen. Werden hier keine dedizierten Havariekonzepte baulich implementiert, droht nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes, sondern im Schadensfall die vollständige Kontamination und damit der wirtschaftliche Totalverlust der Immobilie.
Versicherungsmathematische Neubewertung: Von der Ware zum Risiko
Lange Zeit wurden Lithium-Ionen-Batterien (LIB) in der Sachversicherungspolice oft als Standardware (Commodity) behandelt, sofern sie neu und originalverpackt waren. Diese Zeiten sind vorbei. Getrieben durch Großschäden und die Richtlinienverschärfungen internationaler Versicherer (wie FM Global Data Sheet 8-1) sowie nationaler Publikationen (VdS 3103), findet eine rigorose Neubewertung statt. Der kritische Faktor ist dabei der „State of Health“ (SoH) und der „State of Charge“ (SoC). Während Neuwarenproduzenten den SoC oft auf brandschutztechnisch optimierte 30 bis 50 Prozent reduzieren, kommen Retouren oft vollgeladen oder tiefentladen zurück. Ein Akku mit unbekanntem Status (Unknown Status) ist für den Sachversicherer eine „Black Box“ mit hohem Risikopotenzial für einen Thermal Runaway. Versicherer fordern daher zunehmend den Nachweis baulich abgetrennter Bereiche, die speziell für die Quarantäne und Prüfung dieser Rückläufer ausgelegt sind. Fehlt dieser Nachweis im Brandschutzkonzept, wird die Deckung für den Standort häufig verweigert oder mit prohibitiven Prämien belegt, was die Immobilie für moderne E-Commerce-Mieter faktisch unnutzbar macht.
Bauliche Antwort auf den Thermal Runaway: Das Quarantäne-Konzept
Das Kernproblem beim Brand von Lithium-Ionen-Akkus ist der Thermal Runaway, eine exotherme chemische Reaktion, bei der die Zelle ihren eigenen Sauerstoff produziert und somit durch herkömmliche Gaslöschanlagen oder Sauerstoffreduktion nicht zuverlässig gestoppt werden kann. Die bauliche Antwort darauf muss physische Separation und kontrolliertes „Ausbrennen-Lassen“ oder massive Kühlung ermöglichen. Hierbei hat sich das Konzept des baulichen Havarieplatzes etabliert, der strikt vom regulären Lagerbestand (Bestandschutz) getrennt ist.
Für den Logistikimmobilien-Bestand bedeutet dies oft die Notwendigkeit einer Nachrüstung. Ideal ist die Auslagerung dieser Risikoprozesse in den Außenbereich. Hierbei werden spezielle Gefahrstoffcontainer oder massive Beton-Module mit F90-Klassifizierung (feuerbeständig für 90 Minuten) in sicherem Abstand zur Fassade platziert. Die VdS 3103 empfiehlt hierbei oft Distanzen von mindestens fünf Metern, um eine Brandüberschlagung auf das Hauptgebäude zu verhindern. Für den Immobilienbetreiber bedeutet dies, dass Außenflächen nicht mehr nur als Verkehrsfläche oder Parkplatz betrachtet werden dürfen, sondern als essenzielle technische Funktionsflächen für Gefahrstoff-Handling ausgewiesen werden müssen.
Ist eine Außenlagerung aufgrund der Grundstücksgeometrie oder Prozessabläufe nicht möglich, muss im Inneren der Halle ein „Bunker-in-the-Box“-Konzept realisiert werden. Dies erfordert einen baulich abgetrennten Brandabschnitt (mindestens F90, besser F180/REI180), der über eine direkte Druckentlastung nach außen verfügt. Da brennende Akkus toxische und explosive Elektrolytgase freisetzen (unter anderem Fluorwasserstoff), ist eine Koppelung an eine gasgesteuerte Brandmeldeanlage sowie eine leistungsfähige technische Entlüftung, die unabhängig vom restlichen Gebäude operiert, unabdingbar. Diese baulichen Eingriffe sind massiv und greifen tief in die Statik und die Gebäudehülle ein, sind aber für die Drittverwendungsfähigkeit der Immobilie im Elektronik-Sektor alternativlos.
Die unterschätzte Kostenfalle: Löschwasser-Rückhaltung
Ein oft übersehener Aspekt bei der Planung von Sicherheitsbereichen für Lithium-Ionen-Akkus ist die Löschwasser-Rückhalterichtlinie (LöRüRL). Da ein Lithium-Brand primär durch Kühlung bekämpft wird, sind im Ernstfall enorme Wassermengen erforderlich. Dieses Löschwasser kontaminiert sich beim Kontakt mit der havarierten Batterie mit Schwermetallen und flusssäurehaltigen Verbindungen und wird rechtlich zu einem stark wassergefährdenden Stoff. Gelangt dieses Gemisch in das Erdreich oder die Kanalisation, greift das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit strafrechtlicher Relevanz für den Betreiber.
Baulich impliziert dies, dass der Havariebereich – sei es der Container im Außenbereich oder der Sektor im Innenbereich – als flüssigkeitsdichte Wanne ausgebildet sein muss. Herkömmliche Industrieböden reichen hierfür oft nicht aus; es bedarf WHG-konformer Beschichtungen und Aufkantungen. Insbesondere an den Sektionaltoren und Übergängen zum restlichen Lager müssen automatische Löschwasserbarrieren installiert werden, die im Alarmfall schließen und das kontaminierte Wasser im Brandabschnitt aufstauen. Für Bestandsimmobilien ist die Nachrüstung solcher Rückhaltevolumina oft der größte Kostentreiber, da häufig Tieferlegungen des Bodens oder der Einbau unterirdischer Rückhaltebecken notwendig werden, um die geforderten Kubikmeter Rückhaltevolumen bereitzustellen.
Integration in den operativen Workflow
Aus Sicht des Nutzers (Mieters) muss die Immobilie diese Sicherheitsarchitektur nahtlos in den Prozess der Retourenvereinnahmung integrieren. Der „Unknown Status“ endet erst nach einer qualifizierten Prüfung. Bis dahin darf das Paket den gesicherten Bereich nicht verlassen. Eine Immobilie, die diesen „Loop“ nicht baulich abbilden kann – etwa weil der Weg vom Wareneingang zum Havarieplatz durch das Hauptlager führt –, provoziert operative Ineffizienzen. Moderne Logistik-Layouts positionieren daher den Retouren-Prüfplatz in direkter Nähe zu den Laderampen, aber baulich separiert durch Brandschutzwände, mit direktem Zugang zum Havarie-Container. Investoren sollten bei der Due Diligence von Logistikobjekten daher gezielt prüfen, ob die TGA (Technische Gebäudeausrüstung) und das Layout solche Sektoren-Bildungen zulassen, ohne dass Sprinkleranlagen komplett neu hydraulisch berechnet werden müssen.
Strategisches Fazit
Die Retourenwelle im Bereich batteriebetriebener Elektronik ist kein temporäres Phänomen, sondern ein struktureller Markttrend, der die Anforderungen an die Logistikimmobilie dauerhaft verändert. Das Brandrisiko durch beschädigte Lithium-Ionen-Akkus zwingt Investoren und Asset Manager dazu, Brandschutz nicht mehr als reine Compliance-Aufgabe, sondern als Asset-Protection-Strategie zu verstehen.
Für Investoren bedeutet dies: Prüfen Sie Ihr Portfolio auf „Lithium-Readiness“. Objekte ohne Außenflächen für Havariecontainer oder ohne die Möglichkeit zur Bildung kleiner, hochfeuerfester Brandabschnitte laufen Gefahr, ein „Brown Discount“ zu erleiden, da sie für eine wachsende Gruppe bonitätsstarker Mieter (E-Commerce, Automotive, Electronics) ungeeignet sind. Kalkulieren Sie Capex für Löschwasserbarrieren und WHG-Beschichtungen in Ihre Hold-Strategien ein.
Für Nutzer gilt: Definieren Sie den Prozessschritt „Retourenprüfung“ als kritischen Pfad im Mietvertrag. Bestehen Sie auf baulichen Standards, die konform mit VdS 3103 und den Anforderungen Ihres Versicherers sind, bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnen. Eine nachträgliche Ertüchtigung im laufenden Betrieb ist fast immer mit massiven Störungen der Intralogistik verbunden.



