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2. Okt. 2026

Inflation steigt auf 3,3 %: Was Energiepreise für Indexmieten und Bewertungen bedeuten

Die Septemberschätzung verschärft die Frage, wie Wertsicherungsklauseln und Zinsen zusammenwirken

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Die Inflationsrate in Deutschland dürfte im September 2026 bei 3,3 Prozent liegen. Das Statistische Bundesamt meldete diesen Wert am 30. September als vorläufige Schätzung, nach 2,9 Prozent im August und 2,8 Prozent im Juli. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Verbraucherpreise um 0,6 Prozent. Den Anstieg trägt fast vollständig die Energie: Sie verteuerte sich im September um 14,9 Prozent, nach 10,5 Prozent im August und 8,3 Prozent im Juli. Die Kerninflation ohne Energie und Nahrungsmittel blieb dagegen mit 2,4 Prozent unverändert. Für Eigentümer und Nutzer von Logistik- und Industrieflächen ist das mehr als eine statistische Randnotiz, denn ein großer Teil der laufenden Mietverträge ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Was auf der Verbraucherseite als Energieschock beginnt, erreicht über die Wertsicherungsklausel die Kostenstellen der Nutzer und die Cashflow-Prognosen der Investoren.


Ein Preisimpuls mit auffälliger Struktur


Die Zusammensetzung der Teuerung ist für die Beurteilung wichtiger als die Schlagzeile. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts stiegen die Preise für Waren im September um 3,8 Prozent, für Dienstleistungen nur um 2,7 Prozent, für Nahrungsmittel um 0,4 Prozent. Im August hatten sich Kraftstoffe um 27,7 Prozent und Heizöl um 49,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr verteuert, während Haushaltsstrom, Erdgas und Fernwärme wegen staatlicher Entlastungen sogar günstiger wurden. Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte lagen im August um 4,6 Prozent über dem Vorjahr, Vorleistungsgüter um 6,1 Prozent, wobei Mineralölerzeugnisse und Metalle die größten Beiträge lieferten. Ohne Energie stiegen die Erzeugerpreise gegenüber dem Vormonat nur um 0,2 Prozent.


Dieses Bild spricht für einen importierten, konzentrierten Kostenschub und gegen eine breit angelegte Lohn-Preis-Dynamik. Die Europäische Zentralbank teilt diese Einordnung im Kern. In ihren Projektionen vom 10. September rechnet sie für den Euroraum mit einer Teuerung von 3,0 Prozent im laufenden Jahr, 2,5 Prozent 2027 und 2,1 Prozent 2028, mit einem Höhepunkt von 3,6 Prozent im vierten Quartal 2026. Die Kerninflation sieht sie bei 2,5, 2,6 und 2,3 Prozent. Zugleich hob der EZB-Rat die Leitzinsen um 25 Basispunkte an, der Einlagesatz liegt seither bei 2,50 Prozent, und er legte sich ausdrücklich nicht auf einen künftigen Zinspfad fest. Das ifo Institut meldete am 30. September, dass Unternehmen höhere Energiekosten zunehmend weitergeben: Der Indikator für geplante Preiserhöhungen stieg auf 22,7 Punkte, im Handel auf 35,6 Punkte, in der energieintensiven Industrie auf 24,8 Punkte. Auch die Prognoseabteilung des Instituts erwartet in den kommenden Monaten Raten oberhalb von drei Prozent.


Wie Indexklauseln rechnen und wo sie verzögern


Eine Indexmiete passt die Miete in vereinbarten Abständen an die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex an. In der Praxis bestimmen vier Parameter, wie stark ein Preisimpuls wie der aktuelle durchschlägt. Erstens der Basiswert: Maßgeblich ist der Indexstand zu einem im Vertrag festgelegten Monat, nicht die zuletzt gemeldete Jahresrate. Zweitens der Auslöser: Viele Klauseln greifen erst, wenn sich der Index um einen Schwellenwert verändert hat, häufig fünf Prozent oder entsprechende Indexpunkte, und setzen dann den Basiswert neu. Drittens der Mechanismus: Eine automatische Anpassung wirkt zum vereinbarten Stichtag, eine Anpassung auf Verlangen setzt eine Erklärung des Vermieters voraus und wirkt je nach Formulierung nur für die Zukunft. Viertens die Begrenzung: Kappungen, Teilweitergaben oder Korridore verhindern sprunghafte Erhöhungen, schützen aber auch nicht vor einer späteren Aufholung, wenn die Klausel dies zulässt.


Zwei Eigenschaften dieser Konstruktion sind für die jetzige Lage entscheidend. Die Anpassung hinkt dem Preisimpuls hinterher, weil Schwelle, Stichtag und Erklärungsfrist Zeit kosten. Und sie bildet den Index nur mit Verzögerung ab, sodass ein heute gemeldeter Energiepreisschub typischerweise erst in der nächsten oder übernächsten Anpassungsrunde als Mehrmiete ankommt. Ein einfaches Beispiel macht die Größenordnung greifbar. Bei einer Ausgangsmiete von 7,00 Euro je Quadratmeter und einer vollständigen Weitergabe von 3,3 Prozent steigt die Miete um rund 23 Cent. Für eine Halle mit 20.000 Quadratmetern bedeutet das etwa 4.600 Euro monatlich oder gut 55.000 Euro im Jahr. Bei einer vereinbarten Kappung von zwei Prozent wären es rund 2.800 Euro monatlich. Der Unterschied zeigt, wie viel an der Klauselmechanik hängt, lange bevor eine Marktmiete verhandelt wird.


Neben der reinen Indexmiete verbreiten sich Mischformen. Eine Staffelmiete legt feste Erhöhungsschritte im Voraus fest und gibt beiden Seiten Planungssicherheit, ohne auf den Index zu reagieren. Hybride Modelle kombinieren eine Grundstaffel mit einer Indexkomponente oberhalb eines Korridors. In einem Umfeld, in dem Inflationsprognosen binnen weniger Monate um mehrere Zehntelpunkte schwanken, verschiebt sich die Abwägung zwischen Planbarkeit und Inflationsschutz spürbar. Eigentümer bevorzugen tendenziell die Indexierung, Nutzer die feste Staffel, und die Einigung gelingt häufig über Laufzeit und Korridorgrenzen.


Rechtsrahmen: Was Indexklauseln tragfähig macht


Für Gewerbemietverträge gelten die Vorgaben des Preisklauselgesetzes und der allgemeinen Regeln zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach der gängigen juristischen Einordnung sind Indexklauseln vor allem in langfristigen Verträgen zulässig, wobei Gerichte typischerweise eine Bindung von zehn Jahren anerkennen, sei es durch feste Laufzeit, durch Verlängerungsoptionen oder durch einen entsprechenden Kündigungsverzicht. Die Klausel muss bestimmt sein: Sie muss klären, welcher Index, welcher Ausgangsmonat, welche Miete (netto oder brutto) und welche Berechnungsmethode gelten. Auch zwischen Unternehmen unterliegen vorformulierte Klauseln der Transparenzkontrolle, einseitige oder wirtschaftlich unausgewogene Formulierungen werden kritisch geprüft.


Praktisch bedeutet das, dass Vertragsbestände mit älteren oder ungenau gefassten Klauseln jetzt einen genaueren Blick verdienen. Unwirksame Klauseln können eine erwartete Mieterhöhung gegenstandslos machen, unklare Umstellungen auf neue Indexbasen Streit auslösen. Der Verbraucherpreisindex wird vom Statistischen Bundesamt auf einer festen Basis geführt, und Verträge mit Bezug auf frühere Basisjahre erfordern eine saubere Umrechnung. Wer Anpassungen jetzt vorbereitet, sollte die vertraglichen Fristen, Formvorschriften und Indexverweise Objekt für Objekt prüfen, bevor die erste Erklärung versendet wird. Rechtliche Einzelfragen gehören in die Hand der Rechtsberatung, die Struktur der Prüfung lässt sich aber auf Portfolioebene standardisieren.


Die Nutzerperspektive: Tragfähigkeit statt Nominalmiete


Für Nutzer ist die entscheidende Frage nicht, ob die Miete steigt, sondern ob die Mehrbelastung zu den eigenen Erlösen passt. Logistikdienstleister und Handelsunternehmen tragen im Herbst 2026 mehrere Kostenblöcke zugleich: Kraftstoff, der laut Statistischem Bundesamt im August um mehr als ein Viertel über dem Vorjahr lag, steigende Vorleistungspreise, absehbar höhere Strom- und Gaspreise im Winter. Die Weitergabe an Kunden gelingt nur teilweise. Der ifo Preisindikator zeigt im Handel die höchste Bereitschaft zu Preiserhöhungen, doch der BVL Logistik-Indikator lag im dritten Quartal mit 86,3 Punkten zwar über dem zweiten Quartal, aber deutlich unter der Marke von 100. Das Geschäftsklima des ifo Instituts verbesserte sich im September auf 89,9 Punkte, und die Bundesbank erwartet für das dritte Quartal eine vorübergehende Abschwächung, unter anderem wegen der hohen Energiepreise und der Niedrigwasserlage am Rhein.


Für Nutzer folgt daraus, die Indexierung als Teil der Gesamtkostenbetrachtung zu führen und nicht isoliert. Eine Indexmiete mit Kappung kann im Vergleich zu einer Staffelmiete günstiger sein, wenn die Inflation nach dem Höhepunkt wieder auf zwei Prozent sinkt, und teurer, wenn die Energiepreise dauerhaft hoch bleiben. Wer Verlängerungen verhandelt, kann Kappungen, symmetrische Anpassung nach oben und unten, längere Anpassungsintervalle oder eine Kopplung an einen Kerninflationsindikator als Gegenleistung für Laufzeit anbieten. Auch die Betriebskosten gehören in die Betrachtung: Wo Heiz- und Energiekosten umgelegt werden, sinkt der Spielraum für Mieterhöhungen, weil die Gesamtbelastung zählt.


Die Investorenperspektive: Cashflow, Zins und Bewertung


Für Eigentümer erhöht die Indexierung den Cashflow in genau dem Moment, in dem sich die Finanzierungskosten verteuern. Mit dem Einlagesatz von 2,50 Prozent und einem Zinsumfeld, das nach Einschätzung der EZB von Sitzung zu Sitzung bewertet wird, steigen die Anforderungen an den laufenden Ertrag. Die indexierte Mehrmiete wirkt wie ein partieller Inflationsschutz, sie gleicht aber nur dann die Belastung aus, wenn die Klausel den Preisimpuls tatsächlich weitergibt. Bei Schwellen von fünf Prozent oder Kappungen von zwei Prozent bleibt ein Teil der Teuerung beim Eigentümer. In der Bewertung zählt dabei nicht nur die nominale Miete, sondern die Qualität der Einnahmen: Ein Mieter, der eine Anpassung tragen kann, ist mehr wert als ein formal höherer Betrag, der zu Zahlungsproblemen führt.


Die Investoren müssen zudem zwischen Zinseffekt und Mietwachstum trennen. Steigen die Renditeanforderungen bei Ankauf und Exit, gleicht eine Indexierung dies nur aus, wenn die Mietsteigerung höher ausfällt als der Bewertungseffekt, und sie ist an die Laufzeit gebunden: Verträge mit kurzer Restlaufzeit profitieren weniger, weil die Neuvermietung ohnehin zur Marktmiete erfolgt. Für Core-plus- und Value-add-Strategien ist daher die Laufzeitenstruktur ebenso relevant wie die Klauselqualität. Hinzu kommt, dass ein weiterer Anstieg der Inflation auf 3,6 Prozent im vierten Quartal, wie von der EZB projiziert, die Debatte um die Leistbarkeit von Gewerbemieten verschärfen kann. Eigentümer, die frühzeitig im Dialog mit Nutzern bleiben, vermeiden Konflikte, die später in Leerstandsrisiken münden. Hilfreich ist eine transparente Darstellung, wie sich die Anpassung auf die Gesamtbelastung des Nutzers auswirkt, einschließlich Betriebs- und Energiekosten. So lässt sich früh erkennen, bei welchen Mietern die Tragfähigkeit eng wird, und es bleibt Zeit für Lösungen wie gestufte Einführung, verlängerte Laufzeit oder Anpassung der Flächengröße.


Handlungsoptionen


Für Asset Manager bietet sich eine Bestandsaufnahme des Portfolios nach vier Kriterien an: Index und Basisjahr, Schwellen und Kappungen, Anpassungsrhythmus sowie Restlaufzeit. Daraus lässt sich ableiten, in welchem Umfang die laufende Inflation tatsächlich in Cashflows ankommt und wann. Bei Neuabschlüssen empfiehlt sich eine ausgewogene Gestaltung mit klar definiertem Index, überschaubaren Schwellen und, wo Nutzer es verlangen, einer Kappung gegen längere Laufzeiten. Für Nutzer lohnt es sich, Anpassungstermine mit den eigenen Preisrunden abzustimmen und Szenarien für Inflationsraten zwischen zwei und vier Prozent durchzurechnen, bevor Verlängerungsoptionen gezogen werden. Fondsmanager sollten die Sensitivität ihrer Bewertungen gegenüber Zins und Indexierung gemeinsam betrachten, statt beide Effekte getrennt zu behandeln.


Strategische Relevanz und Ausblick


Die aktuelle Teuerung ist energiegetrieben, und die Projektionen der EZB sehen sie ab 2027 wieder abklingen. Verträge laufen aber länger als Energiepreiszyklen. Die Qualität der Wertsicherung entscheidet über Jahre darüber, wie fair Inflationsrisiken zwischen Eigentümer und Nutzer verteilt sind und wie belastbar Mieteinnahmen in einem Umfeld höherer Zinsen bleiben. Die endgültigen Septemberzahlen des Statistischen Bundesamts erscheinen am 13. Oktober, die nächste Sitzung des EZB-Rats findet am 29. Oktober statt. Beide Termine liefern Anhaltspunkte, ob der Preisimpuls breiter wird oder auf Energie begrenzt bleibt. Für Entscheider ergibt sich daraus ein nüchterner Auftrag: Klauseln prüfen, Laufzeiten ordnen und die Verteilung von Inflationsrisiken im Vertrag so festlegen, dass sie auch dann trägt, wenn die Annahmen von heute nicht eintreten.

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