Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LÈMANS Real Estate GmbH (nachfolgend "LÈMANS") und ihren Kunden, die als Verbraucher oder Unternehmer handeln. Die AGB regeln die Bedingungen unter denen LÈMANS Immobilienmaklerdienstleistungen, einschließlich Vermittlung und Nachweis von Immobilien sowie beratende Tätigkeiten, erbringt.
(2) Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Vermittlung von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen von Immobilien sowie für alle weiteren von LÈMANS erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen.
(3) LÈMANS erkennt entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden nur an, wenn LÈMANS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese Zustimmungspflicht gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn LÈMANS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Kunden gegenüber LÈMANS abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungen, gelten diese als angenommen. Auf diese Folge wird LÈMANS den Kunden bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen.
(6) Soweit gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ist der Geschäftssitz von LÈMANS Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 2 Rechtsgrundlage und Vertragsdurchführung
(1) Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen LÈMANS und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Neben den ausdrücklich vereinbarten Vertragsbestimmungen und diesen AGB existieren keine weiteren Abreden zwischen LÈMANS und dem Kunden. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch LÈMANS.
(3) LÈMANS ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. LÈMANS bleibt jedoch auch bei der Beauftragung von Dritten verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags. Die Auswahl der Dritten erfolgt unter sorgfältiger Berücksichtigung ihrer Eignung und Zuverlässigkeit, um den hohen Standards der Dienstleistung, die LÈMANS seinen Kunden verspricht, gerecht zu werden.
§ 3 Vertragsgegenstand und Haftungsausschluss
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Maklerdienstleistungen durch LÈMANS, die insbesondere die Vermittlung und den Nachweis von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen über Immobilien umfassen. Diese Dienstleistungen basieren auf Informationen, die LÈMANS von Dritten über die betreffenden Immobilien erhält.
(2) LÈMANS übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der von Dritten bereitgestellten Informationen zu den Immobilien. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, Angaben zur Beschaffenheit, Nutzungsmöglichkeiten, rechtlichen Rahmenbedingungen, Zustand und Eignung der Immobilien für bestimmte Zwecke. LÈMANS haftet nur, wenn ein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
(3) Die von LÈMANS erstellten und herausgegebenen Angebote und Exposés stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie dienen lediglich der Information und der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(4) LÈMANS verpflichtet sich, alle erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Jegliche Weitergabe von Informationen an Dritte, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Vertragserfüllung steht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, sofern nicht gesetzlich eine Offenlegung erforderlich ist.
(5) Die Parteien erkennen an, dass aufgrund der Abhängigkeit der Dienstleistung von Drittinformationen nicht immer die vollständige Sicherheit über die Richtigkeit der Informationen garantiert werden kann. Der Kunde wird daher angeregt, eigenständige Prüfungen und Untersuchungen anzustellen, um sich von der Eignung und den Eigenschaften der Immobilie zu überzeugen.
§ 4 Zustandekommen des Maklervertrages
(1) Ein Maklervertrag zwischen LÈMANS und dem Kunden kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder konkludent durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Maklerdienstleistungen von LÈMANS zustande. Dies setzt voraus, dass der Kunde die AGB von LÈMANS kennt und die darin aufgeführte Provisionsforderung akzeptiert.
(2) Die Annahme des Angebots durch LÈMANS kann entweder ausdrücklich durch eine schriftliche Bestätigung oder stillschweigend durch die Ausführung der Maklertätigkeit erfolgen. Im Falle der stillschweigenden Annahme wird die Ausführung der Maklertätigkeit als ausreichende Zustimmung von LÈMANS zur Annahme des Vertragsangebots angesehen.
(3) Sämtliche Vertragsabschlüsse und Vereinbarungen, die zwischen LÈMANS und dem Kunden während der Vertragslaufzeit getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und werden durch diese Klausel ausgeschlossen.
(4) LÈMANS behält sich das Recht vor, die Annahme von Vertragsangeboten ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn aufgrund vorangegangener Geschäftsbeziehungen berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen oder die von dem Kunden gewünschte Immobilie nicht den Portfolio-Kriterien von LÈMANS entspricht.
§ 5 Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs
(1) Der Provisionsanspruch von LÈMANS entsteht, sobald durch die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ein Hauptvertrag über das betreffende Objekt zwischen den Parteien wirksam geschlossen wird. Dieser Anspruch entsteht auch dann, wenn LÈMANS durch ihre Tätigkeit mittelbar oder unmittelbar zum Zustandekommen des Vertrages beigetragen hat.
(2) Ein Provisionsanspruch wird ebenfalls begründet, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Hauptvertrages ein anderer, wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag abgeschlossen wird. Als wirtschaftlich gleichwertig wird ein Vertrag angesehen, wenn dieser zu Konditionen geschlossen wird, die von den im ursprünglichen Angebot von LÈMANS genannten Konditionen abweichen, aber dennoch gleichwertige wirtschaftliche Ergebnisse erzielen.
(3) Die Aufhebung oder sonstige Beendigung des Hauptvertrages nach dessen Zustandekommen hat keinen Einfluss auf den bereits entstandenen Provisionsanspruch. Dieser bleibt bestehen, unabhängig davon, ob der Hauptvertrag später aufgehoben oder in gegenseitigem Einvernehmen der Parteien beendet wird.
(4) Die Fälligkeit der Provision tritt ein, sobald der Hauptvertrag wirksam geschlossen wurde und LÈMANS ihre entsprechende Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen ausgestellt hat. Die Zahlung der Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, LÈMANS unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages sowie über die wesentlichen Inhalte des Vertrages zu informieren. Dazu gehören Informationen über den Vertragspartner, die Vertragsbedingungen und das Vertragsdatum.
(6) Sollte der Kunde die Zahlung der fälligen Provision verzögern, ist LÈMANS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen, beginnend ab dem Tag, an dem die Zahlungsfrist abgelaufen ist.
§ 6 Höhe der Provision
(1) Gewerbeimmobilien (Commercial):
Kauftransaktionen:
Bei Kaufgeschäften (Asset Deal oder Share Deal) von Gewerbeimmobilien bemisst sich die Provision, sofern nicht anders vereinbart, auf 3 % des Gesamtbetrages, der den notariell beurkundeten Kaufpreis und alle damit verbundenen Nebenleistungen umfasst. Diese Provision wird auf den Gesamtbetrag berechnet und versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vermietung und Verpachtung:
Bei der Vermietung oder Verpachtung von gewerblichen Flächen beträgt die Provision, sofern nicht anders vereinbart, 3 Nettokaltmieten. Bei einer Mietvertragslaufzeit von zehn Jahren oder mehr erhöht sich die Provision auf 4 Nettokaltmieten. Auch diese Provisionen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Wohnimmobilien (Residential):
Vermietung und Verpachtung:
Gemäß dem Bestellerprinzip trägt der Auftraggeber (Besteller) die vollständige Provision, die 2,38 Nettokaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer beträgt.
Verkauf:
Bei Verkaufstransaktionen von Wohnimmobilien wird, sofern nicht anders vereinbart, die Provision von 4,76 % des Verkaufspreises erhoben, die sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer versteht und jeweils zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen wird.
(3) Zusatzleistungen (Build your Broker):
Die in unserem individuellen "Build your Broker" Angebot enthaltenen Zusatzleistungen sind in den Vermarktungsaufträgen spezifisch geregelt und werden in den jeweiligen Angeboten und Exposés deutlich gekennzeichnet. Die Kosten für diese Zusatzleistungen sind in den oben genannten Provisionssätzen nicht enthalten und werden nach Vereinbarung gesondert berechnet.
(4) Jegliche Abweichungen von den hier genannten Standardsätzen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch LÈMANS.
§ 7 Verpflichtungen des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Vorkenntnis über das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vermarktungsbereitschaft potenzieller Vertragspartner, die ihm vor oder während der Laufzeit des Maklervertrages bekannt ist, unverzüglich schriftlich LÈMANS Real Estate GmbH mitzuteilen und nachzuweisen. Dies beinhaltet Kenntnisse über die Immobilie selbst sowie jegliche Informationen bezüglich der Bereitschaft des Eigentümers oder eines anderen berechtigten Vertreters, die Immobilie zu vermarkten oder zu veräußern. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung, entsteht bei Abschluss eines Vertrages über das entsprechende Objekt eine Verpflichtung zur Zahlung der Provision gemäß §5 und §6 dieser AGB.
(2) Erhält der Auftraggeber von LÈMANS Informationen, Angebote, Medien oder Dokumente jeglicher Art, ist er verpflichtet, diese streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LÈMANS ist untersagt. Kommt durch eine unautorisierte Weitergabe der Informationen ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, LÈMANS die entgangene Provision gemäß den festgelegten Provisionssätzen zu zahlen.
(3) Sofern ein exklusiver Makleralleinauftrag erteilt wurde, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, während der Laufzeit des Vertrages andere Makler mit der Vermittlung oder dem Nachweis von Transaktionen betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Exklusivitätsvereinbarung haftet der Auftraggeber LÈMANS für alle daraus resultierenden Schäden, einschließlich entgangener Provisionen und zusätzlicher Aufwendungen, die zur Klärung und Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sind.
(4) Der Auftraggeber ist zudem angehalten, in allen Phasen der Vertragsabwicklung aktiv mit LÈMANS zusammenzuarbeiten und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen, um eine effiziente und erfolgreiche Vermittlungstätigkeit zu ermöglichen.
§ 8 Doppeltätigkeit
(1) LÈMANS ist berechtigt, im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit ohne Vorliegen eines Interessenkonflikts auch für die andere Vertragspartei des Hauptvertrages tätig zu werden. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für Wohnimmobilien. Bei gewerblichen Immobilien kann die Tätigkeit für die andere Vertragspartei provisionspflichtig sein. Im Bereich der Wohnimmobilien besteht hingegen eine definitive Provisionspflicht in gleicher Höhe.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit der möglichen Doppeltätigkeit von LÈMANS einverstanden. Dies schließt ein Einverständnis mit ein, dass LÈMANS für beide Parteien des Hauptvertrages in gleicher Weise engagiert und verantwortungsvoll handeln kann, ohne dass ein Interessenkonflikt entsteht.
§ 9 Prüfung und Prävention von Geldwäsche
(1) LÈMANS ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Prävention und Aufdeckung dieser Aktivitäten durchzuführen. Diese Verpflichtungen ergeben sich insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (GwG).
(2) Im Zuge der Geldwäscheprävention muss LÈMANS die Identität aller Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung feststellen und verifizieren. Dies umfasst die Erfassung relevanter Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse sowie die Art und Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, LÈMANS alle für die Durchführung der Geldwäscheprüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Zudem ist der Auftraggeber gehalten, jegliche Änderungen seiner persönlichen Daten oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, die während der Geschäftsbeziehung auftreten, unverzüglich an LÈMANS zu melden.
(4) Sollte LÈMANS im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten verdächtige Aktivitäten feststellen, ist sie verpflichtet, diese den zuständigen Behörden zu melden. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden und verzichtet auf jegliche Ansprüche, die aus einer solchen Meldung resultieren könnten.
(5) Die Nichtbereitstellung der geforderten Informationen und Dokumente durch den Auftraggeber kann zur Folge haben, dass LÈMANS gezwungen ist, die Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung zu verweigern oder bestehende Verträge zu beenden.
§ 10 Datenschutz
(1) LÈMANS verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Verarbeitung dient ausschließlich der Durchführung des Maklervertrages und der damit verbundenen Zwecke.
(2) Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in den Datenschutzhinweisen auf der Website von LÈMANS abrufbar. Diese sind Bestandteil dieser AGB.
§ 11 Verbraucherschlichtungsstelle
(1) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine angemessene Regelung zu treffen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der AGB gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten.